EU-REACH
25. November 2014 | Verfasst von GreenSoft Technology, Inc.
EU-Gericht weist Rechtsmittel zum SVHC-Status bestimmter Stoffe zurück
25. November 2014|Verfasst von GreenSoft Technology, Inc.
Seit mehreren Jahren laufen drei Verfahren, in denen Hersteller gegen den SVHC-Status bestimmter Stoffe Einspruch eingelegt hatten. In diesem Monat wies das Europäische Gericht alle drei Klagen ab und verurteilte die Hersteller zur Tragung der Kosten.
Die Rechtssachen
Alle drei Rechtssachen wurden am 4. September 2014 eingereicht. Die erste, Rechtssache C-288/13 P, wurde von der Rütgers Germany GmbH, der Rütgers Belgium NV, der Deza a.s., der Industrial Química del Nalón SA und der Bibaína de Alquitranes SA eingereicht. gegen die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eingelegt, um gegen die Aufnahme von Anthracenöl als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) gemäß Artikel 59 und Anhang XIII der REACH-Verordnung Berufung einzulegen.
Die Rechtssache C-289/13 P wurde von Cindu Chemicals BV, Deza a.s., Koppers Denmark A/S und Koppers UK Ltd gegen die ECHA und die Europäische Kommission eingereicht, um gegen die Aufnahme von Anthracenöl mit niedrigem Anthracengehalt in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) Berufung einzulegen.
Die Rechtssache C-290/13 P wurde von der Rütgers Germany GmbH, der Rütgers Belgium NV, der Deza a.s., der Koppers Denmark A/S und der Kippers UK Ltd gegen die ECHA eingereicht, um gegen die Aufnahme von Anthracenöl (Anthracenpaste) in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) Berufung einzulegen.
Das Ergebnis
Am 17. November wurden alle drei Berufungen zurückgewiesen, und die Unternehmen, die die Klagen eingereicht hatten, wurden zur Tragung der Kosten verurteilt. Der vollständige Wortlaut der Urteile ist online verfügbarhier.
Es ist nicht das erste Mal, dass die EU-Gerichte Einsprüche gegen die SVHC-Liste zurückgewiesen haben. Im März 2013 und August 2014fällte das Gericht ähnliche Urteile, um die SVHC-Liste der ECHA gegen Einsprüche zu bestätigen.


