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    EU-Batterieverordnung

    24. August 2023| Verfasst von GreenSoft Technology, Inc.

    Neue EU-Batterieverordnung veröffentlicht

    EU-BatterieverordnungDie EU-Batterierichtlinie wurde aufgehoben und durch die neue EU-Batterieverordnung ersetzt

    Am 28. Juli hat die veröffentlichte die Europäische Kommission eine neue Batterieverordnung veröffentlicht und die bevorstehende Aufhebung der bisherigen EU-Batterierichtlinie angekündigt.

    Verordnung (EU) 2023/1542 tritt am 18. August 2023 in Kraft. Die bisherige EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG wird am 18. August 2025 aufgehoben.

    Die neue Batterieverordnung hat einen ähnlichen Geltungsbereich und umfasst ähnliche Produktkategorien wie die bisherige EU-Batterierichtlinie; allerdings enthält die neue Batterieverordnung zusätzliche Beschränkungen hinsichtlich bestimmter Stoffe sowie zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften.

    Den vollständigen Wortlaut der neuen Verordnung finden Sie hier.

    Grenzwerte für Quecksilber, Cadmium und Blei

    Wie in der alten Fassung dürfen Batterien nicht mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber (CAS-Nr. 7439-97-6) oder dessen Verbindungen enthalten, und tragbare Batterien dürfen nicht mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium (CAS-Nr. 7440-43-9) oder dessen Verbindungen enthalten. Die neue EU-Batterieverordnung enthält jedoch auch Beschränkungen für Blei (CAS-Nr. 7439-92-1) und dessen Verbindungen.

    Die bisherige EU-Batterierichtlinie enthielt zwar Kennzeichnungsvorschriften für Blei, schränkte jedoch dessen Verwendung nicht ein. Gemäß der neuen EU-Batterieverordnung dürfen tragbare Batterien – unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht – ab dem 18. August 2024 nicht mehr als 0,01 Gewichtsprozent Blei enthalten. Für tragbare Zink-Luft-Knopfzellen tritt die Beschränkung am 18. August 2028 in Kraft.

    Aktualisierte Anforderungen an die Produktkennzeichnung

    Wie bereits in der früheren EU-Batterierichtlinie müssen gemäß der neuen EU-Batterieverordnung alle Batterien, die mehr als 0,002 % Cadmium oder mehr als 0,004 % Blei enthalten, mit dem chemischen Symbol des jeweiligen Metalls – Cd oder Pb – gekennzeichnet werden.

    Darüber hinaus müssen betroffene Produkte ab dem 18. August 2025 mit einem Symbol gekennzeichnet sein, das auf die getrennte Sammlung von Batterien hinweist. Und ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien mit einem QR-Code gekennzeichnet sein, der Zugriff auf die folgenden Informationen bietet:

    1. Für LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge gilt der Batteriepass gemäß Artikel 77;
    2. Für andere Batterien gelten die in den Absätzen 1 bis 5 dieses Artikels genannten Informationen, die in Artikel 18 genannte Konformitätserklärung, der in Artikel 52 Absatz 3 genannte Bericht sowie die in Artikel 74 Absatz 1 Buchstaben a bis f festgelegten Informationen zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien; und
    3. Bei SLI-Batterien die Menge an Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel, die aus Abfällen zurückgewonnen wurde und in den aktiven Materialien der Batterie enthalten ist, berechnet gemäß Artikel 8.

    Zu den weiteren Kennzeichnungsvorschriften der neuen EU-Batterieverordnung gehören:

    • Ab dem 18. August 2026 müssen Batterien mit einem Etikett versehen sein, das allgemeine Informationen zu den Batterien enthält, darunter den Hersteller, die Batteriekategorie und die in der Batterie enthaltenen gefährlichen Stoffe mit Ausnahme von Quecksilber, Cadmium und Blei;
    • Wiederaufladbare tragbare Batterien, LMT-Batterien und SLI-Batterien müssen mit einem Etikett versehen sein, das Angaben zu ihrer Kapazität enthält; und
    • Nicht wiederaufladbare tragbare Batterien müssen mit einem Etikett versehen sein, das Angaben zur durchschnittlichen Mindestbetriebsdauer bei bestimmten Verwendungszwecken enthält, sowie mit einem Etikett mit der Aufschrift „nicht wiederaufladbar“.

    Ermittlung von Gefahrstoffen in Produkten

    GreenSoft Technology, Inc. bietet Datendienste sowie „GreenData Manager“ an, um Unternehmen dabei zu helfen, das Vorhandensein und die Mengen gefährlicher Stoffe in ihren Produkten zu ermitteln, darunter Quecksilber, Cadmium und Blei.

    Unsere Team für die Datenerfassung wird sich in Ihrem Namen mit Ihren Lieferanten in Verbindung setzen, um Daten zu den in Ihren Produkten und Bauteilen enthaltenen Stoffen einzuholen und diese Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Wir stellen Ihnen Berichte in verschiedenen Formaten zur Verfügung, oder Sie erstellen die Berichte selbst mit Hilfe des GreenData Manager selbst Berichte erstellen, damit Sie die Einhaltung der EU-Batterieverordnung und anderer globaler Umweltvorschriften problemlos nachweisen können.

    Kontaktieren Sie uns , um mehr zu erfahren.

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