Marktzugang
28. März 2022| Verfasst von GreenSoft Technology, Inc.
Vier Produkte wurden aufgrund von Verstößen gegen die EU-REACH-Verordnung, die EU-RoHS-Richtlinie und die EU-POP-Verordnung vom Markt genommen

Bei Elektronikprodukten wurden Verstöße gegen die EU-REACH-Verordnung, die EU-RoHS-Richtlinie und die EU-POP-Verordnung festgestellt, was zu einem Rückruf vom Markt führte
Die Importeure von vier Produkten wurden aufgefordert, ihre Produkte vom europäischen Markt zurückzurufen, da diese nicht den Anforderungen der EU-REACH-Verordnung, der EU-RoHS-Richtlinie und/oder der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) entsprechen.
Im März veröffentlichte das EU-Sicherheitsportal folgende Warnmeldungen zu Verstößen, die chemische und ökologische Risiken zur Folge haben:
Campinglaterne mit Touchscreen

Das Lötmaterial enthält einen überhöhten Gehalt an Blei und Cadmium (gemessene Werte von bis zu 14,82 Gew.-% bzw. 0,16 Gew.-%).
Zudem enthält der Kunststoff des Ladekabels eine zu hohe Menge an Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCP) (gemessene Werte von bis zu 2,29 %, 1,03 % bzw. 3,8 % des Gewichts).
Verstöße gegen Rechtsvorschriften: RoHS-2-Richtlinie, POP-Verordnung, REACH-Verordnung
Meldungsnummer: A12/00396/22
Wasserdichter kabelloser Lautsprecher
Das Lötmaterial enthält einen zu hohen Gehalt an Cadmium und Blei (gemessene Werte von bis zu 4 % bzw. 0,06 % des Gewichts). Blei und Cadmium stellen eine Gefahr für die Umwelt dar.
Darüber hinaus enthalten das Ladekabel und der Saugnapf kurzkettige chlorierte Paraffine (SCCP) (gemessene Werte von bis zu 6,7 % bzw. 4,8 % des Gewichts). Die SCCPs sind in der Umwelt langlebig, wirken bereits in geringen Konzentrationen toxisch auf Wasserorganismen und reichern sich in Wildtieren und Menschen an, wodurch sie ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen.
Das Ladekabel enthält zudem eine überhöhte Menge an Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) und Dibutylphthalat (DBP) (gemessene Werte: 1,17 % bzw. 0,7 % des Gewichts).
Verstöße gegen Rechtsvorschriften: RoHS-2-Richtlinie, POP-Verordnung, REACH-Verordnung
Meldungsnummer: A12/00397/22
Nachtlicht-Wecker
Zwei Lötstellen im Produkt (Batterie und Lautsprecher) weisen einen zu hohen Bleigehalt auf (gemessener Wert bis zu 74 Gewichtsprozent).
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften: RoHS-2-Richtlinie
Meldungsnummer: A12/00416/22
Freihand-Rührgerät für Töpfe
Zwei Lötstellen im Produkt (Batteriefachdeckel und Druckknopf) weisen einen zu hohen Bleigehalt auf (gemessener Wert bis zu 71 Gewichtsprozent).
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften: RoHS-2-Richtlinie
Meldungsnummer: A12/00415/22
Aufgrund dieser Verstöße wurden die Importeure aller vier Produkte aufgefordert, die Produkte vom europäischen Markt zu nehmen.
Die Datendienste von GreenSoft können dazu beitragen, den Verlust des Marktzugangs aufgrund von Verstößen gegen Vorschriften zu verhindern
Die Einhaltung der EU-REACH-Verordnung, der EU-RoHS-Richtlinie und der EU-POP-Verordnung ist für betroffene Unternehmen, die Produkte auf dem europäischen Markt herstellen oder vertreiben, verpflichtend. Wie die oben genannten Durchsetzungsmaßnahmen zeigen, kann die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zum Verlust des Marktzugangs und zu weiteren schwerwiegenden Folgen für Hersteller und Vertreiber führen.
GreenSoft bietet Datendienste an, die Ihrem Unternehmen dabei helfen, die Anforderungen der EU-REACH-Verordnung, der EU-RoHS-Richtlinie und der EU-POP-Verordnung zu erfüllen, damit Sie sich Ihren Marktzugang zum europäischen Markt sichern können.
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