EU-REACH
11. März 2015| Verfasst von GreenSoft Technology, Inc.
Reichen Sie bis zum 16. April Stellungnahmen bei der EU zu den neuen REACH-SVHC-Kandidaten ein
11. März 2015|Verfasst von GreenSoft Technology, Inc.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat zwei Stoffe in die REACH-Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Die ECHA nimmt bis zum 16. April Stellungnahmen von Vertretern der Industrie zur möglichen Aufnahme dieser Stoffe entgegen.
Interessengruppen und die Öffentlichkeit können ihre Stellungnahmen online einreichen hiereinreichen.
Die in Frage kommenden Stoffe sind:
1) 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-Alkylester; 1,2-Benzoldicarbonsäure, gemischte Decyl-, Hexyl- und Octyl-Diester mit ≥ 0,3 % Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5)
2) 5-sec-Butyl-2-(2,4-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxan [1], 5-sec-Butyl-2-(4,6-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxan [2] [einschließlich aller einzelnen Isomere von [1] und [2] oder einer beliebigen Kombination davon]
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie auf der ECHA-Website.


