EU-REACH
6. November 2015| Verfasst von GreenSoft Technology, Inc.
Was Sie über die Entscheidung zu den REACH-Schwellenwerten für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) wissen müssen
Im vergangenen Monat hat die Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat über Artikel des REACH-Verordnung in Bezug auf SVHC-Schwellenwerte.
Im Gegensatz zu der von der Europäischen Kommission sowie einem von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), gab der EuGH den fünf Mitgliedstaaten und Norwegen Recht, die die Auslegung der Europäischen Kommission und der ECHA angefochten hatten.
Die Europäische Kommission und die ECHA haben die REACH-Verordnung bisher so ausgelegt, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihren Kunden das Vorhandensein eines SVHC mitzuteilen und die erforderlichen Stoffinformationen bereitzustellen, wenn der Anteil eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) im gesamten Erzeugnis/Produkt 0,1 % übersteigt. Darüber hinaus kann das Unternehmen möglicherweise auch verpflichtet sein, die ECHA zu benachrichtigen, wenn die Gesamtmenge des in dem Produkt enthaltenen spezifischen SVHC für alle in die EU importierten oder dort hergestellten Einheiten eine Tonne pro Jahr übersteigt.
Im vergangenen Monat entschied der EuGH jedoch, dass dieser Schwellenwert von 0,1 %, ab dem Unternehmen verpflichtet sind, ihre Kunden zu informieren und/oder die ECHA zu benachrichtigen, tatsächlich für jeden einzelnen Bestandteil eines komplexen Produkts gilt, das mehrere Erzeugnisse enthält. Nach dieser Auslegung sind Unternehmen verpflichtet, die ECHA jedes Mal zu benachrichtigen, wenn der Anteil eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) in einem beliebigen Bestandteil des Erzeugnisses bzw. Produkts 0,1 % überschreitet.
Im Folgenden wird beispielsweise ein Erzeugnis mit 7 Bestandteilen aufgeführt. Der rote Bestandteil weist einen SVHC-Anteil von 0,1 % auf, doch der SVHC-Anteil des gesamten Erzeugnisses liegt unter 0,1 %.

Einmal ein Artikel, immer ein Artikel
Zudem kann jede Komponente, die ein Hersteller von einem Zulieferer bezieht, aus Unterbaugruppen bestehen, von denen der Hersteller keine Kenntnis hat. Auch diese Unterbaugruppen müssen auf ihrer jeweiligen Komponentenebene den Anforderungen entsprechen.
Diese neue Auslegung wird manchmal als „Once an Article, Always an Article“-Ansatz bezeichnet. Das bedeutet, dass jedes Teil oder jede Komponente, die vor dem Einbau in das Endprodukt der Definition eines Erzeugnisses entsprach, zum Zweck der Bestimmung der SVHC-Konzentrationen gemäß REACH als eigenständiges Erzeugnis bewertet werden muss.
Dies wird dazu führen, dass sich der Konformitätsstatus einiger Produkte ändert, die zuvor nicht den REACH-Anforderungen zur Kommunikation und Meldung von SVHC unterlagen. Unternehmen sollten darauf achten, dass frühere Produktvalidierungen überprüft werden und dass ihre Kommunikationsstrategie innerhalb der Lieferkette (sowohl gegenüber Lieferanten als auch gegenüber Kunden) aktualisiert wird, um der neuen Auslegung Rechnung zu tragen.
Für GreenSoft-Kunden
GreenSoft Technology, Inc. erfasst bereits für unsere Data-Services-Kunden vollständige Materialdaten (FMD) zu jeder Komponente innerhalb eines Artikels, sodass wir den prozentualen Anteil an SVHC-Chemikalien in jeder Komponente Ihrer Artikel oder Produkte bereits kennen.
Dennoch passen wir derzeit den Wortlaut der Compliance-Unterlagen an, die wir an Ihre Lieferanten versenden, um ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der REACH-SVHC-Vorschriften auf der Ebene der Bauteile und Baugruppen festgestellt wird. Wenn Lieferanten also das Dokument unterzeichnen, um die Konformität ihrer Produkte zu bestätigen, wird darin klar zum Ausdruck gebracht, dass die Konformität nicht nur vom Bauteil selbst, sondern auch vom SVHC-Gehalt der in diesem Bauteil enthaltenen Baugruppen abhängt.
Wir können helfen
Hat Ihr Unternehmen Schwierigkeiten mit den Auswirkungen dieser Änderung? Wir können Ihnen helfen. Greensoft unterstützt bereits zahlreiche Unternehmen dabei, alle erforderlichen Lieferantendaten zu erfassen, und bietet Bewertungen auf Produktebene für REACH-SVHC auf Komponentenebene, wie es diese neue Auslegung der Verordnung vorschreibt. Darüber hinaus bietet der preisgekrönte „Green Data Manager“ von GreenSoft ermöglicht es Anwendern, ihre eigenen REACH-SVHC-Produktberichte und Offenlegungen auf Komponentenebene in Echtzeit zu erstellen. Für eine kostenlose Präsentation darüber, wie GreenSoft Sie bei der Erfüllung dieser und vieler weiterer neuer Anforderungen unterstützen kann, kontaktieren Sie uns.
Der vollständige Wortlaut der Entscheidung des EuGH ist online. Die ECHA hat bislang noch keine ausführliche Stellungnahme oder einen neuen Leitfaden für Hersteller veröffentlicht, doch wir werden unsere Leser informieren, sobald die ECHA diese Informationen veröffentlicht.


