EU-REACH
21. März 2019| Verfasst von GreenSoft Technology, Inc.
Drei Stoffe, deren Aufnahme in die REACH-SVHC-Liste der EU vorgeschlagen wurde
Die ECHA führt derzeit eine Konsultationsphase zu dem Vorschlag durch, drei neue Stoffe in die EU-REACH-Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aufzunehmen.
Letzte Woche hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kündigte den Beginn einer Konsultationsphase an, um Vorschläge zur Aufnahme von drei Stoffe an die EU-REACH Verordnung Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC).
Die Stoffe, deren Aufnahme in die SVHC-Liste vorgeschlagen wird, sind:
- 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propansäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide (einschließlich aller ihrer einzelnen Isomere und Kombinationen davon) aufgrund wahrscheinlicher schwerwiegender Auswirkungen auf die Umwelt (Artikel 57f) und wahrscheinlicher schwerwiegender Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)
- 2-Methoxyethylacetat da es reproduktionstoxisch ist
- Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear)phosphit (TNPP) mit einem Gehalt von ≥ 0,1 % Gew./Gew. an verzweigtem und linearem 4-Nonylphenol (4-NP) aufgrund seiner endokrin wirksamen Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f – Umwelt)
Die Konsultationsphase, in der interessierte Kreise der ECHA Stellungnahmen zu Verwendungen, Verwendungsmengen, Exposition, Alternativen und Risiken der Stoffe übermitteln können, begann am 13. März und endet am 29. April 2019. Informationen zu den Stoffvorschlägen und zur Konsultationsphase finden Sie auf der ECHA-Website.
Sollten die Stoffe tatsächlich für die Aufnahme in die SVHC-Liste empfohlen werden, unterliegen betroffene Unternehmen, die diese Stoffe in ihren Produkten verwenden, den Stoffgrenzwerten und sonstigen Anforderungen der EU-REACH-Verordnung unterliegen. Die offizielle Empfehlung zur Aufnahme dürfte voraussichtlich im Juni oder Juli dieses Jahres erfolgen und würde die SVHC-Liste auf 200 Stoffe erhöhen.
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